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PLATZANFRAGE

Das Finden was

Gesucht wird

 

Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage

zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.

Cicely Saunders

 

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Wie bekommt man eine Unterstützungs- oder Betreuungsleistung?

 

Unsere Hilfeleistungen werden Ihnen von PsychologInnen, (Sozial-) PädagogInnen und LehrerInnen angeboten. In der Regel werden diese im Auftrag der örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt.

Die Fachkräfte im Jugendamt prüfen, ob und für welche Hilfeleistungen Sie eine Anspruchsberechtigung haben und welche Einrichtungen und Dienste Ihnen mit Unterstützung, Beratung oder Unterbringung zur Seite stehen können.
 

Welche Kosten entstehen dabei für die Eltern?


In der Regel werden die Kosten der Unterstützungsleistungen durch das für Sie zuständige Jugendamt übernommen. Im Bereich der stationären Unterbringung, den Tagesgruppen und anderen Leistungen der Hilfe zur Erziehung wird geprüft, ob und in welcher Höhe Sie einen Kostenbeitrag leisten können. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, so dass Familien mit geringem Einkommen nur wenig oder nichts zu zahlen haben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

 

Zum herunterladen eine Broschüre, die Ihnen einen guten Überblick über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt.

Kinder-Jugendhilfegesetze.pdf (ca. 2.490 KB)

 

Und das Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe, das die Aufgaben und Rechte genau beschreibt.  SGBVIII.pdf (ca. 180 KB)