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"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben."

cicely saunders

PLATZANFRAGE

Das Finden was Gesucht wird

Wie bekommt man eine Unterstützungs- oder Betreuungsleistung?

Unsere Hilfeleistungen werden Ihnen von PsychologInnen, (Sozial-) PädagogInnen und LehrerInnen angeboten.

In der Regel werden diese im Auftrag der örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt.

Die Fachkräfte im Jugendamt prüfen, ob und für welche Hilfeleistungen Sie eine Anspruchsberechtigung haben und welche Einrichtungen und Dienste Ihnen mit Unterstützung, Beratung oder Unterbringung zur Seite stehen können.

Welche Kosten entstehen dabei für die Eltern?

In der Regel werden die Kosten der Unterstützungsleistungen durch das für Sie zuständige Jugendamt übernommen. Im Bereich der stationären Unterbringung, den Tagesgruppen und anderen Leistungen der Hilfe zur Erziehung wird geprüft, ob und in welcher Höhe Sie einen Kostenbeitrag leisten können. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, so dass Familien mit geringem Einkommen nur wenig oder nichts zu zahlen haben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

Eine Broschüre, die Ihnen einen guten Überblick über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Steht Ihnen hier zur Ansicht und zum herunterladen bereit. Kinder-Jugendhilfegesetze.pdf (ca. 2.490 KB).

Das Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe, beschreibt genau die Aufgaben und Rechte. Für Sie als Downloaddatei bereitgestellt mit einem Klick: SGBVIII.pdf (ca. 180 KB)